Home Kontakt Impressum
Suche



Sie sind hier: Startseite > Studium > Förderungen

Förderung

Sowohl das zweijährige Studium "Betriebswirt DAV" als auch das Programm "Verkehrsfachwirt" wird in der Regel mit Mitteln aus dem AFBG (Meister-BAFöG) finanziert. Neben den Studiengebühren wird für Teilnehmer in Vollzeitmaßnahmen ein monatlicher Unterhaltsbeitrag gewährt.

Genaue Informationen bis hin zur Antragstellung erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.info oder Prospekt-Meisterbafoeg

Hier die Eckpunkte der Förderung:
Gefördert werden Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigen Ausländern auch solche, die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Umfang der Förderung:
Die Förderung umfaßt zwei Elemente:

1. Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch EUR 10.226,-. Die Förderung besteht zu 1/3 aus einem Zuschuss und im übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.

Diese Mittel werden einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.

2. Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs (nur bei Vollzeitmaßnahmen) in Höhe von maximal
EUR 614,- für Alleinstehende
EUR 829,- für Verheiratete
EUR 1008,- für Verheiratete mit einem Kind
EUR 179,- für jedes weitere Kind

Bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrags werden Einkommen und Vermögen des Antragstellers und des Ehepartners (nicht das der Eltern) berücksichtigt. Der Unterhaltsbeitrag setzt sich zusammen aus einem monatlichen Zuschuß (etwa 1/3 der Gesamtförderung) und einem zinsvergünstigten Darlehen für den Restbetrag.

Das Darlehen wird zu folgenden Konditionen gewährt:
Das Darlehen ist während der Dauer der Maßnahme und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren für den Darlehensnehmer zins- und tilgungsfrei.
Nach Ablauf der Karenzzeit ist das Darlehen innerhalb von 10 Jahren in monatlichen Raten von mindestens EUR 128,- zurückzuzahlen. Der Zinssatz liegt i.d.R. deutlich unter dem marktüblichen Zinssatz.


Anspruch auf Kindergeld?

Eltern können für die Zeit eines Studiums (wieder) Kindergeld beziehen. Dies ist grundsätzlich bis zum 27. Lebensjahr des Kindes möglich und verlängert sich um die Dauer eventueller Wehr- und Zivildienstzeiten. Den Antrag müssen die Eltern bei der zuständigen Familienkasse stellen. In der Regel ist das das Arbeitsamt -Familienkasse- in dessen Bezirk die Eltern wohnen.
Anspruch auf BAFöG?

Eventuell besteht für DAV-Studenten auch ein Anspruch auf elternunabhängige Förderung nach BAFöG. Die wichtigen "Eckpunkte" zu dieser Förderung lauten:
Gefördert werden können Studenten, die
- zu Beginn des Studiums unter 30 Jahre sind und
- seit mindestens 6 Jahren "in Arbeit" sind/waren (incl. der Ausbildungszeit).

Die Förderung erfolgt als Zuschuß und ist nicht zurückzuzahlen.
Die Förderung ist vom Einkommen der Eltern unabhängig.
Meister-BAFöG und BAFöG können nicht kombiniert werden.


Kann der englische Studienanteil in Oxford auch gefördert werden?

Die DAV beantragt für die Studenten des Oxford-Anschlusses Förderung aus dem europäischen Leonardo-Programm. Anders als bei den oben aufgeführten besteht auf diese finanzielle Unterstützung allerdings kein Rechtsanspruch. In den vergangenen Jahren sind die Mittel aber regelmäßig gewährt worden. Die nicht zurück zu zahlende Unterstützung beläuft sich auf einen Gesamtbetrag von € 5.000,-.