Zur IHK-Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen oder Speditionskaufmann/-frau oder Industriekaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandel oder Schifffahrtskaufmann/-frau und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis; oder:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis; oder:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis; oder:
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Tätigkeitsfeld Einkauf haben.